4. Februar 2017

Neue Ordnunsgvorschriften Regattasegeln veröffentlicht

Der Deutsche Segler-Verband hat überarbeitete Ordnungsvorschriften Regattasegeln veröffentlicht, die einige relevante neue Punkte für Regattaveranstalter beinhalten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Bei Jüngsten- und Jugendranglistenregatten sowie bei Ranglistenregatten olympischer Klassen (470er, Laser Radial/Standard, 49er, 49erFX, Nacra 17, Finn) müssen Schiedsrichter vor Ort und nach Möglichkeit auf dem Wasser präsent sein. Schiedsrichter “auf Abruf” sind in diesen Fällen nicht mehr zulässig.
  • Seglerinnen und Segler, die dem DSV-Jugendalter entsprechen, müssen auf dem Wasser jederzeit “persönliche Auftriebsmittel” (d.h. Schwimmwesten mit mind. 50N) tragen. Dies gilt unabhängig von der Bootsklasse, also auch z.B. auf Kielbooten. Das DSV-Jugendalter geht bis inkl. dem Jahr, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird.
  • Werbung für Tabak und Alkoholprodukte ist durchführenden Vereinen bei Jugend- und Jüngstenregatten als Veranstaltungswerbung untersagt.
  • Bei Ranglistenregatten müssen der Wettfahrtleiter und der Obmann des Protestkomitees bereits in der Ausschreibung veröffentlicht werden.

 

Die Ordnunsgvroschriften Regattasegeln können Sie auf der Webseite des Deutschen Segler-Verbandes herunterladen.

“Info übernommen von der Seite des Landes-Segler-Verbandes”



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